Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf den Konsum von gleich mehreren Rauschgiften.
Neben fehlendem Führerschein und der Fahruntüchtigkeit, bestand für sein Zweirad außerdem kein gültiger Versicherungsschutz. Dem 33-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt und er musste die Beamten zur Wache begleiten.
Dort musste er eine Blutprobenentnahme über sich ergehen lassen. Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie dem Fahren unter dem Einfluss der Drogen, wird sich der Beschuldigte nun in einem Strafverfahren verantworten müssen.
sre/Polizeipräsidium Südhessen